Vertragliche Grundlagen unserer Zusammenarbeit
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Ambulbrush GmbH, Gartenstrasse 45, 8002 Zürich, Schweiz (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
2.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Leistung zustande.
2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
2.4 Angaben des Auftragnehmers zum Gegenstand der Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt.
3.1 Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und diesen AGB.
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter oder Subunternehmer zu erbringen.
3.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, aufgrund witterungsbedingter oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände, die die Ausführung der Arbeiten erschweren oder unmöglich machen, den Zeitplan für die Erbringung der Leistungen anzupassen. Dem Auftraggeber ist dies unverzüglich mitzuteilen.
3.4 Die Auswahl der Materialien und Pflanzen erfolgt durch den Auftragnehmer entsprechend den vertraglich vereinbarten Vorgaben. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber Abbildungen sowie wachstumsbedingte Veränderungen bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
3.5 Bei lebenden Pflanzen kann der Auftragnehmer keine Garantie für das Anwachsen übernehmen, es sei denn, es wurde eine Pflegevereinbarung mit dem Auftraggeber geschlossen oder der Auftragnehmer hat eine ausdrückliche Garantie übernommen.
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Leistungen notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass der Auftragnehmer Zugang zu dem Grundstück erhält, auf dem die Leistungen zu erbringen sind.
4.3 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Anschlüsse für Wasser und Strom unentgeltlich zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle bekannten Hindernisse und Erschwernisse, insbesondere unterirdische Leitungen, Kabel und sonstige Anlagen, mitzuteilen.
4.5 Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des dadurch entstehenden Schadens zu verlangen.
5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
5.2 Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
5.3 Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände (z.B. extreme Witterungsbedingungen, Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten) verlängern sich die vereinbarten Termine und Fristen angemessen.
5.4 Für Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Termine und Fristen angemessen zu verlängern und den dadurch entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen abzunehmen, sofern diese den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.
6.2 Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Begehung des Auftraggebers und des Auftragnehmers.
6.3 Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, in dem etwaige Mängel festgehalten werden.
6.4 Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, obwohl keine wesentlichen Mängel vorliegen, gilt die Leistung als abgenommen.
6.5 Die Leistung gilt spätestens als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt.
7.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
7.3 Bei umfangreichen Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Vorschüsse und Abschlagszahlungen zu verlangen.
7.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. bei Verbrauchern und 8% p.a. bei Unternehmern zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
8.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.
8.2 Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Abnahme zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
8.3 Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
8.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
8.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.
8.6 Bei lebenden Pflanzen übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für das Anwachsen, es sei denn, es wurde eine Pflegevereinbarung mit dem Auftraggeber geschlossen oder der Auftragnehmer hat eine ausdrückliche Garantie übernommen.
9.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2 Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
9.4 Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Materialien und Pflanzen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor.
10.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.
11.1 Alle vom Auftragnehmer erstellten Pläne, Zeichnungen, Entwürfe und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und sind urheberrechtlich geschützt.
11.2 Die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung der Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
11.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen und Abbildungen der erbrachten Leistungen zu Werbezwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
12.1 Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Durchführung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
12.2 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
13.1 Es gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich, Schweiz, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
Stand: Oktober 2023